Kontakt
Mauerstettener Wohnbau GmbH
Reutwaldstr. 1a
87665 Mauerstetten
Telefon: 08341 / 4 12 62
E-Mail: info@mauerstettener-wohnbau.de
E-Mail: info@MeinHaus.bayern
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Tel.: 0173 900 56 27 | info@MeinHaus.bayern
Wärmebrücke |
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Bauteil, über das ungewollt Wärme nach außen entweicht |
Wärmedämmung |
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Vermindert den Wärmedurchgang bei Baustoffen |
Wärmeleitfähigkeit |
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Stoffeigenschaft, Wärme bei Temperaturdifferenzen durch sich hindurchfließen zu lassen |
Wärmeschutz |
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Maßnahmen zur Verringerung von Wärmeverlusten |
Wärmeschutz- verordnung '95 |
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"Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden", gültig seit 1.1.1995; Eine Novellierung ist am 1.2.2002 mit der ENEV erfolgt. |
Wärmetauscher |
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Vorrichtung, zur Übertragung von Wärme von einem Wärmeträger auf den anderen |
Walmdach |
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Wange |
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Tragende Seitenflächen einer Treppe |
Warmdach |
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Einschalige Dachkonstruktion ohne hinterlüftetem Raum zwischen Dämmung und Dachhaut (siehe Kapitel Dach) |
Waschbeständigkeit |
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Beanspruchungskriterium eines Anstriches |
Waschbeton |
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Beton mit kieselartiger Oberfläche (Bearbeitungstechnik: Auswaschen von Zement und feineren Zuschlagstoffen mit Hilfe einer Bürste) |
Waschputz |
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Kieselartige Oberfläche eines mehrschichtigen Putzes (siehe Waschbeton) |
Wasserhaltung |
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Schichten- oder Grundwasser wird mittels geeigneter Vorrichtungen (Pumpen etc.) aus der Baugrube ferngehalten (Trockenhaltung) |
Wechsel |
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Querbalken, der (bedingt durch Öffnungen) die Last auf einen anderen Träger überträgt |
Wechselschaltung |
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Elektroinstallation, die das Ein- und Ausschalten einer Lichtquelle von zwei Schaltern ermöglicht |
Wendelung |
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Gebogener Treppenverlauf |
Windrispe |
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Schräg über die Sparren verlaufendes Brett, das zur Windaussteifung dient |
Wintergarten |
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Glasanbau (siehe Kapitel Wintergarten) |
Wischbeständigkeit |
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Beanspruchungskriterium eines Anstrichs |
Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. (siehe II. Berechnungsverordnung Teil IV Wohnflächenberechnung § 42 Wohnfläche) |